Seminarhotel Österreich, seminargo, Öffnungsschritte ab 01. Juli

Zurück zur Normalität!
Ein Leitfaden zu den Öffnungsschritten ab 01.07.!

Die Bundesregierung hat die letzten Öffnungsschritte ab 1. Juli vorgestellt, die uns zurück zur Normalität führen. Mit Optimismus, Freude und Erleichterung haben wir die für uns alle so wichtigen weiteren Lockerungen im folgenden Leitfaden für Sie zusammengefasst:

Die Grundlage, die uns auch in Zukunft begleiten wird ist die 3G-Regel:

Zutritt wenn getestet, geimpft, genesen.

Kein Mindestabstand und Kapazitätsbeschränkungen.
Ab 22. Juli fällt voraussichtlich auch die Registrierungspflicht.


Gastronomie und Hotellerie:

Keine Sperrstunden im Bereich der Gastronomie.

Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor.

3-G-Nachweis erforderlich!

Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen.

Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7..

Für die Nachtgastronomie fallen mit 1. Juli ebenfalls fast alle Einschränkungen (es bleibt eine Kapazitätsbeschränkung von 75% bis 22. Juli). Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich um eine angemeldete oder genehmigte Veranstaltung handelt.


Veranstaltungen:

Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen – weder im stehenden oder sitzenden Bereich.

Anzeigepflicht ab 100 Personen, Genehmigungspflicht ab 500 Personen.

Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)


Sobald es neue Vorgaben oder Änderungen gibt, werden wir Sie so rasch wie möglich informieren!

Stand: 30.06.2021

Quellen: Sichere Gastfreundschaft, WKO, Sozialministerium

>> Sichere Gastfreundschaft
>> WKO
>> Sozialministerium
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